Daten im Überblick
Immo-Nr |
2019-00040 |
Zustand |
Gepflegt |
wesentlicher Energieträger |
Gas |
Gesamtfläche |
ca. 200 m² |
Lagerfläche |
ca. 182 m² |
Boden |
Fliesen, Beton |
Außen-Provision |
- Provisionsfrei - |
Kaltmiete, netto:
|
VERMIETET |
Nebenkosten, brutto:
|
VERMIETET |
Warmmiete, brutto:
|
VERMIETET |
Kaution:
|
VERMIETET |
Kaltmiete, brutto:
|
|
Beschreibung
Ideal für Kleingewerbetreibende - Zentral gelegene, Gewerbefläche in Epfenbach zu vermieten.
Die Gewerbeeinheit bietet mit seinen ca. 200 m2 zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende.
Alle Umgestaltung sowie Renovierungsarbeiten erfolgen in Absprache mit dem Eigentümer/ Vermieter.
Vor dem Sektionaltor stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Überzeugen Sie sich selbst und
vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin mit uns!
Ausstattung
Folgende Highlights für Sie im Überblick:
- 6,00 m x 4,20 m großes und elektrisches Sektionaltor
- Starkstrom 400 Volt
- Hausstrom 230 Volt
- Internetmöglichkeit über Gigacube
- Gefliester Sanitärbereich mit abgetrennten Einheiten
- Büroraum, ausgestattet mit Kunststofffenstern sowie einem Küchenanschluss
- Zusätzliche Stellmöglichkeiten im freien vor der Halle (ca. 50 m2)
- Gaszentralheizung
Lage
Epfenbach ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg mit etwa 2500 Einwohnern. Die Gemeinde gehört dem Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt und der Tourismusregion Brunnenregion an.
Epfenbach liegt am gleichnamigen Bach im nördlichen Kraichgau am Rande des Kleinen Odenwaldes, etwa 24 Kilometer südöstlich von Heidelberg und zwölf Kilometer nordwestlich der ehemaligen Kreisstadt Sinsheim. Epfenbach grenzt an Lobbach, Reichartshausen, Helmstadt-Bargen, Neidenstein, Eschelbronn und Spechbach
Sonstige Angaben:
Das Objekt ist derzeit noch vermietet und wird auch noch dementsprechend genutzt. Nach Ablauf des Mietverhältnisses wird der Mieter die Halle in den ursprünglichen Zustand zurückversetzten.
Auch diverse Sachen die vor dem Sektionaltor stehen (Container, Dacheindeckung etc.)
werden noch entsorgt bzw. beseitigt.
Folgende Vermietung sind seitens des Eigentümers / Vermieter nicht gewünscht:
- Event-Veranstaltungen (Hochzeiten, Konzerte, Videodreh etc.)
- Gastronomiebetriebe, Diskotheken, Vergnügungsstätten
- Sport- und Spielstätten
- Religiöse Einrichtungen, Kulturvereine, Musikbands
- Sonstige gewerbliche Nutzungen (z.B. Autohandel, Freudenhaus)
Erforderlich für ein passendes Mietverhältnis sind:
- Letzten drei Einkommensnachweise bei Privatpersonen
- Letzte BWA bei Selbständigkeit
Die von uns hinterlegten Bilder haben wir aufgrund der DSGVO individuell bearbeitet.
Alle Angaben im Exposé beruhen auf den Aussagen der Eigentümer, daher können wir hierfür keine Haftung übernehmen.