Großzügiges Baugrundstück mit angrenzendem Wiesenland in Waldkatzenbach zu verkaufen!

Wohnen, Waldkatzenbach

Beschreibung

In einer ruhigen Lage finden Sie dieses großzügige Grundstück mit einer sonnigen Aussicht am Ortsrand von Waldkatzenbach.

Genießen Sie hier einen unverbauten Blick in die grüne Umgebung und profitieren Sie von dem Motto ”Natur pur”.

Zur Bebauung mit einem Einzel- oder Doppelhaus zur Nutzung als ein Mehrgenerationenhaus wäre hier kein Problem!

Es besteht auch die Möglichkeit mit Absprache der Eigentümer den Bauplatz und das Grünland getrennt voneinander zu erwerben.

Lage

Waldkatzenbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Waldbrunn im Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg.

Das Grundstück befindet sich in Ortsrandlage von Waldkatzenbach, einem Ortsteil von Waldbrunn, direkt am Fuße des Katzenbuckels, welcher mit seinen 626 m die höchste Erhebung des Odenwalds bildet.

Das Grundstück bietet einen unverbaubaren Blick zum Katzenbuckel mit seinem Naturschutzgebiet.

Waldbrunn ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im Herzen des Naturparks Neckartal - Odenwald und ist darüber hinaus Mitgliedsgemeinde des UNESCO Geo Parks Bergstraße-Odenwald.

Waldbrunn ist angebunden über die Landesstraße L524 Eberbach - Mudau – Mosbach – Heilbronn sowie über die B 27 Richtung Walldürn / Tauberbischofsheim auf die A81 und in der Gegenrichtung Neckarsulm auf die A6.
Weitere verkehrstechnische Anbindungen ergeben sich über die B37 Richtung Heidelberg sowie über die B47 Richtung Michelstadt.

Innerörtliche öffentliche Verkehrsmittel wie Busse fahren in unmittelbarer Nähe. Der S-Bahn Anschluss über Eberbach ist gegeben.

Kindergarten und Grundschule befinden sich in der Verbandsgemeinde.

Einkaufsmöglichkeiten sowie Discounter befinden sich in der Nähe bzw. in der Verbandsgemeinde.

Angaben:

Der Bauplatz hat eine Grundfläche von ca. 1.750 m2 und ist laut der Gemeinde teilerschlossen.

Das Wiesen- und Grünland hat eine Grundfläche von ca. 2.277 m2. Hierbei handelt es sich rein um ein Wiesenland das nicht bebaut werden darf.

Gerne können Sie nach Absprache das Grundstück besichtigen.

Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück (teilweise) im Dorfgebiet. Beurteilt würde demnach das Vorhaben jedoch wahrscheinlich nach §35 BauGB.

Die von uns hinterlegten Bilden haben wir aufgrund der DSGVO individuell bearbeitet.
Alle Angaben beruhen auf Aussagen der Eigentümer bzw. vorliegenden Unterlagen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie hätten gerne mehr Informationen zu dem angebotenen Objekt, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns bald möglich von Ihnen zu hören.

Ihre Ansprechpartner: